Jörg Fegert ist unter anderem Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und nimmt in dieser Funktion am Beirätedialog teil. Der Beitrag wurde in Vorbereitung auf den Beirätedialog 2020 verfasst.
Haushalt und Familie ins Zentrum rücken! Wissenschaftliche Politikberatung für ein menschenwürdiges Leben in und nach der SARS-CoV-2-Pandemie
Zu Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie wird verständlicherweise auf Sicht gefahren und wissenschaftlicher Rat ist vor allem in Bezug auf die direkte Navigation und die jeweils nächsten Entscheidungen, etwa zu den sogenannten Exitstrategien, gefragt. Dabei darf gerade wegen der anstehenden enormen Veränderungen nach der aktuellen Bewältigung der Krise das Gesamtziel eines menschenwürdigen Lebens, welches die Weltgemeinschaft in den nachhaltigen Entwicklungszielen und der Agenda 2030 formuliert hat, nicht aus dem Blick verloren werden. Die Weiterentwicklung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und die Einbettung in die europäische und internationale Entwicklung ist deshalb gerade jetzt zu fordern. Hierzu bedarf es einer unabhängigen, wissenschaftlichen (Familien-) Politikberatung, die den Haushalt als Kernzelle, wie wir ihn gerade jetzt in der Krise in seiner zentralen Funktion wahrnehmen, auch künftig stärker in den Blick nimmt. Familienpolitik ist eben nicht „Gedöns“, wie ein ehemaliger Kanzler abwertend meinte feststellen zu müssen und auch nicht „Soft Science“. Gerade die harten Fakten der Krise weisen den Weg zu einer Umorientierung unabhängiger, wissenschaftlicher Politikberatung in Deutschland.
Einleitung
Die SARS-CoV-2-Pandemie scheint aufzuzeigen, wie idealerweise wissenschaftliche Politikberatung und wissenschaftsgestützte politische Entscheidungen schnell und effektiv funktionieren. Doch so eindeutig in einer ersten Phase Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen, Distanzierung und „Lockdown“ waren, so divergierend werden Äußerungen und Empfehlungen ab dem Moment, in dem deutlich wurde, dass die Strategie die Vermehrungskurve abzuflachen primär erfolgreich war. Nun jagen sich Stellungnahmen von Wissenschaftler*innen und Wissenschaftsgremien, Lobbyorganisationen, Verbänden. Die Betroffenen in den Familien und Haushalten selbst kommen wenig zu Wort, allen Beschwörungen von Citizen Science und Partizipation in der Forschung zum Trotz. So wie es in der Politik die Stunde der Exekutive ist, scheint in der Wissenschaft das paternalistische Wissen „was gut für euch ist“ fröhliche Urständ zu feiern. Es ist der Moment der schnellen Reaktionen, der mehr oder weniger bestellten Stellungnahmen, wie zum Beispiel der Leopoldina-Stellungnahme, die die erste Phase einer Lockerung auch in der öffentlichen Debatte für die Politik vorbereiten sollte. „Speed Kills“ – das gilt derzeit gerade auch für die wissenschaftliche Politikberatung. Wer zuerst mit einem Thema auf dem Medienmarkt ist, kann ein Agenda Setting bewirken. Wer sich Zeit für eine differenzierte, interdisziplinär ausbalancierte Stellungnahme nimmt, wird häufig von den Entwicklungen und dem Verlauf der medialen Debatte überholt und reproduziert mit den besser durchdachten, abgesicherten Empfehlungen oft nur aktuell geführte Debatten. Wissenschaftliche Beiräte reagieren unterschiedlich auf diese Herausforderung, gerne auch indem sie ihre fachliche Autorität nutzen, um schnell getroffene Entscheidungen mit einem zurückhaltenden Lob an die Exekutive zu bewerten, so zum Beispiel die Wirtschaftsweisen. Geschwindigkeit führt, wie auf der Straße, dazu, dass man sich darauf konzentriert, wie man die nächste Kurve sicher nehmen kann und häufig aus dem Blick verliert, wie man gut und sicher ans Ziel kommt. Die Chance wissenschaftlicher Politikberatung mit einer interdisziplinären Perspektive ist genau die Bewertung jenseits der kurzfristigen Entscheidung, mit Blick auf nachhaltige Entwicklungen.
Nachhaltige Entwicklungsziele
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat im Dezember 2014 einen weltweiten Aufruf für eine Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Titel „The Road to Dignity by 2030: Ending Poverty, Transforming All Lives and Protecting the Planet“ herausgegeben. Nach den Milleniumszielen einigte sich die Weltgemeinschaft auf sogenannte nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs), kurz die Agenda 2030, zur weltweiten Sicherung einer ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung, welche möglichst allen Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. Verabschiedet wurden diese Ziele auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung am 25. September 2015 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York. Ähnlich wie die Millenniumsziele sollen auch die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) durch gemeinsame Indikatoren gemessen werden, um hier Daten zu Entwicklungsfortschritten und Rückschlägen weltweit zu dokumentieren und damit Nachhaltigkeitspolitik besser steuern zu können. In Deutschland verabschiedete die Bundesregierung zuerst 2017 die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die regelmäßig überarbeitet wird. Allerdings enthielten die ersten Fassungen quasi keine Bezüge zur Familie, sieht man einmal von dem wichtigen Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, d.h. die Prädisposition für Erwerbstätigkeit, ab. Nachhaltigkeitsziele wie Gesundheit, Kampf gegen die Verkürzung des Lebens, Bildung und das Ziel von partizipativen gerechten Gesellschaften, insbesondere auch das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern, sind zu wenig unter den Aspekten der Familie als Kernzelle der Gesellschaft betrachtet worden oder tauchen in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bislang überhaupt nicht auf (vgl. Fegert (2020) und siehe Interview im Rahmen der Onlinekonsultation: wpn2030 2019, S.76-77).
Auf Initiative der Wissenschaftsplattform und in Kooperation mit SDSN Germany (Sustainable Development Solutions Network) wurde eine Plattform gegründet, auf der Vertreter*innen der wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung und der Bundesministerien aus unterschiedlichsten Politikfeldern zusammenkommen können, um gemeinsam über nachhaltigkeitsrelevante Querschnittsthemen und Zielkonflikte zu beraten sowie um sich mit der Rolle der Beiräte und der wissenschaftlichen Politikberatung in der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die zentrale Frage nach den Voraussetzungen für eine erfolgreiche, multidimensionale, interdisziplinäre, zunftsorientierte, wissenschaftliche Politikberatung. Insbesondere geht es darum zu klären, wie erfolgreiche wissenschaftliche Politikberatung im Sinne einer erfolgreichen Nachhaltigkeitsstrategie von Politik und Verwaltung unterstützt werden könne. Fast unbemerkt haben die Vereinten Nationen im März 2020 aus Anlass der massiven Folgen von Covid-19 im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie ein Papier zu gemeinsamer Verantwortung und globaler Solidarität veröffentlicht.[1] In einem Moment, in dem in einem föderalen Staat Regelungen in Kommunen und Ländern abgestimmt werden müssen, alle Ministerpräsidenten und die Bundesregierung ihre Beratergremien zur Corona-Krise eingesetzt haben und die nationalstaatliche Perspektive im Rahmen der Notstandspolitik der Exekutive den Blickwinkel prägt, geht eine europäische oder gar weltweite Perspektive eher unter. Die Nachhaltigkeitsziele machen jedoch deutlich, wie alles mit allem zusammenhängt. Gerade in der Corona-Krise ist es deshalb wichtig, wenn wir überlegen, wie unser Leben menschenwürdig weitergehen soll, trotz erheblicher wirtschaftlicher Belastungen und damit verbundener Konflikte, und wie diese zentralen, wissenschaftlich begründeten Ziele bei einer Neuausrichtung berücksichtigt werden können.
Haushalt und Familie
Der familiäre Haushalt, dessen Bedeutung die Familienökonomie üblicher Weise beforscht, rückt in der Krise ins Zentrum der Betrachtung und macht deutlich, wie fatal die Vernachlässigung dieses Kerns menschlicher Beziehung bei der Formulierung von Nachhaltigkeitszielen für Deutschland war. Bevor im Zuge der Industrialisierung, in einer arbeitsteiligen Gesellschaft, Bereiche wie das Bildungswesen, Arbeitsplätze etc., sich herausdifferenzierten, war über Jahrtausende hinweg der Familienhaushalt das Zentrum der Gesellschaft. Der familiäre Haushalt erlebt nun eine Konjunktur, auf die er nicht vorbereitet ist und die Familien darin überfordert, nun gleichzeitig Homeoffice, Home Schooling, Sicherung des alltäglichen Lebens, Stressbewältigung und Freizeitwünsche, Wünsche nach Individualität und Abgrenzung ebenso wie Wünsche nach Gemeinsamkeit in Einklang zu bringen. Schon zu Beginn der Krise wurde mit Bezug auf andere Quarantänesituationen auf das Risiko von Spannungen innerhalb von Familien und den gesteigerten Stress hingewiesen. Befürchtet wurden mehr unentdeckte Fälle häuslicher Gewalt und der Kindesmisshandlung oder des sexuellen Missbrauchs (vgl. Fegert et al. 2020). Allerdings ist die Isolation der Familie nicht primär als Risiko zu sehen, sondern als Chance, verschiedene Entwicklungen, wie z.B. die der Digitalisierung und ihre Auswirkungen, neu zu bewerten.
Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen – eines der ältesten Beratungsgremien dieser Republik – hat sich deshalb auch über Videokonferenzen und Onlineaustausch abgestimmt und hat einen Themenspeicher mit aktuellen Fragestellungen aufgestellt: u.a. die Renaissance des Haushalts unter Quarantänebedingungen; Homeoffice und Familie; Paar-Konflikte, Kinderschutz und Familienhilfen in der Krise; Generationenbeziehungen: Hochrisiko und Pflege. Arbeitsgruppen haben es übernommen, Denkanstöße und Impulse als Beiratsmitglieder vorzubereiten oder mitzutragen. Auf schnelle Beiratsstellungnahmen, die nach den Vorgaben der Beiratssatzung konsentiert und vor Veröffentlichung dem Ministerium zur Stellungnahme vorgelegt werden müssen, wurde in dieser Phase in der ersten Jahreshälfte 2020 bewusst verzichtet. Gleichwohl wurde über die elektronischen Medien ein höchst mögliches Maß an Transparenz (u.a. durch Information von Abteilungsleitung und Ministerbüro, der Presse und verschiedenen Verbänden und Konsensfindung durch ausführliche Diskussion der Texte in geschützten Internetplattformen) erreicht. Ein Grundsatz unserer Überlegung dabei war, dass die Stärke der interdisziplinären wissenschaftlichen Politikberatung die Antizipation von Fragestellungen jenseits der aktuellen Debatte darstellt, also im Extremfall wie bei der Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Blick auf ein distales weit entferntes Ziel einer besseren Welt für alle. Im wissenschaftlichen interdisziplinären Diskurs wurde schnell deutlich, dass die Vorbereitungsphase der Abwehr einer Überlastung des Gesundheitssystems durch Hygiene und Distanzierungsmaßnehmen, den sogenannten Lockdown, nur der Beginn einer langen Veränderung sein wird. Als die Debatte über erste Lockerungen vor Ostern in den Medien und zunehmend auch von Wissenschaftler*innen geführt wurde, beschäftigte sich zum Beispiel eine Arbeitsgruppe aus dem Beirat mit der Frage, wie jetzt die Weichen gestellt werden müssten, damit die offensichtlich unter anderen Bedingungen ablaufenden Sommerferien in diesem Jahr so gelebt werden können, dass Kinder, Jugendliche und Familien entlastet werden, dass Bildungsdiskrepanzen nicht zementiert und verstärkt werden und was Arbeitnehmer*innen, die ihre Zeitbudgets für Kinderbetreuung schon lange aufgebraucht haben und deren Arbeitgeber*innen um die Weiterführung der Arbeitsstätten ringen, auch etwas Luft in Bezug auf die Arbeit verschaffen kann. Dieser Denkanstoß lag vor Ostern vor, wurde ab Osterdienstag medial rezipiert und nach der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit zwei Ministerpräsidenten und dem Vizekanzler am 15. April, bei der erste Lockerungen angekündigt wurden, dann in einer modifizierten Form als Denkanstoß aus dem Beirat öffentlich zugänglich gemacht.
Auch für die wissenschaftliche Politikberatung verändert die Corona-Krise also vieles. Aber wenn jetzt ob der Omnipräsenz der Virologen und Epidemiologien in der ersten Phase der Pandemie über eine Sternstunde der wissenschaftlichen Politikberatung geredet wird, dann muss man sich auch deutlich machen, dass es um sehr proximale Ziele mit Blick auf den direkten Verlust tausender von Menschenleben geht, wie wir bei unseren Nachbarn in Italien mit Bestürzung miterleben mussten. Erklärende Wissenschaftler und auch einige, zum Teil weniger gehörte Wissenschaftlerinnen, hatten eine große Bedeutung in der Information und Motivation der Bevölkerung. Zwar schienen wissenschaftlich, empirisch abgesicherte Prognosen direkt die Politik zu bestimmen, doch wurde zum Beispiel in der Frage der Alltagsatemmasken schnell deutlich, dass auch die Machbarkeit und die zu Beginn der Krise bestehenden massiven Lieferengpässe dazu führten, diesen später generell adoptierten Grundsatz zunächst nicht weiter zu verfolgen. Dies teilweise sogar mit dem Argument, „die Maske schütze ja nur andere“, obwohl dies ja das zentrale Argument auch für den Lockdown war, um insbesondere stark vital bedrohte sogenannte „Hochrisikogruppen“ durch generelle Vorsichtsmaßnahmen zu schützen. Gerade in der jetzigen Phase, in der das Erschrecken über die ansteigenden Zahlen zurückgeht und eine gewisse Habituation an die täglich verkündeten neuen Ziffern erfolgt ist, kommt die ganze Komplexität gesellschaftlicher Güterabwägungen bei der Rückkehr zu einer wie auch immer gearteten Normalität und bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven zurück.
Deshalb soll hier, vor dem Hintergrund der Konjunktur wissenschaftlicher Politikberatung generell über die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Politikberatung und über Erwartungen an Wissenschaft, Politik und Verwaltung nachgedacht werden. Dem Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen sei es gestattet, bei diesen Überlegungen zunächst einmal bei der (langen) Geschichte eines der ältesten Politikberatungsgremien der Bundesrepublik zu starten.
Wissenschaftliche Beratung mit Blick auf Familie und Haushalt – ein Spannungsfeld
Schon ein Jahr nach Gründung eines Bundesfamilienministeriums berief 1954 der erste Bundesfamilienminister Franz Josef Würmeling (CDU) einen mit 12 Mitgliedern besetzten Beirat, der unter seinem persönlichen Vorsitz stand. Stellvertretender Vorsitzender war Klaus von Bismarck, der Leiter des Sozialamts der evangelischen Kirche Westphalens (vgl. dazu Fegert & Gerlach, im Druck). Im Beirat für Familienfragen waren neben Wissenschaftlern und Kirchenvertretern auch Vertreter*innen andere Familienverbände repräsentiert. Der Beirat sollte Wissen über Familie zusammentragen und mit seinen Stellungnahmen familienpolitische Gesetzgebung oder auch familienpolitische Urteile des Bundesverfassungsgerichts kommentieren. Er soll das Bundesfamilienministerium unabhängig und ehrenamtlich in allen Fragen der Familienforschung und der Familienpolitik beraten. Nach den Kriterien von Cassel und Baumann (2019, S.288) entspricht er mit seiner noch immer geltenden Satzung von 1970 den Kriterien einer größtmöglichen Unabhängigkeit wissenschaftlicher Beratungsgremien, und zwar hinsichtlich seiner institutionellen, personellen, finanziellen und inhaltlichen Selbstständigkeit. Insbesondere diese große inhaltliche Gestaltungsfreiheit ist natürlich aus Sicht der Wissenschaft ein großer Glücksfall und wird auch entsprechend gewürdigt. Diese große Unabhängigkeit lässt aber auch das Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik, welche aus verschiedenen sozialen Systemen heraus agieren, besonders deutlich hervortreten: während sich die Wissenschaft an der „Richtigkeit“ des Wissens orientiert, beurteilt Politik Wissen unter politisch-strategischen Gesichtspunkten (BBAW 2008, S.12).
In den „Leitlinien Politikberatung“ der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften heißt es dazu: „Das Hauptproblem der wissenschaftlichen Beratung ist nun, dass nach den Relevanzkriterien der Wissenschaft generierte Wissen so auf politische Themen und Probleme zu beziehen, dass Empfehlungen und Entscheidungen formuliert werden können, die zugleich sachlich angemessen und politisch möglich sind. Oft sind nicht die vermeintlich einzig besten Lösungen gefragt, sondern die unter bestimmten politischen Bedingungen optimalen. Die Qualität wissenschaftlicher Beratung bemisst sich daran, wie gut es ihr gelingt, beide Bezüge miteinander in Beziehung zu bringen. Zur Deckung bringen lassen sie sich nicht.“ (BBAW 2008, S.13)
Die Kooperationsintensität zwischen dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen und dem Familienministerium weist durchaus unterschiedliche Phasen in den vergangenen Jahrzehnten auf. Die immer wieder diagnostizierte Entfernung zwischen wissenschaftlicher Beratung und Politik führte in den 70er Jahren sogar dazu, dass das Familienministerium eine Forschergruppe der „Projektgruppe Regierungs- und Verwaltungsreform“ (unter Leitung der Soziologin Renate Mayntz) damit beauftragte, die Wirksamkeit seines Beratungswesens zu untersuchen. Das Gutachten gipfelte in der Empfehlung, den Beirat und vor allem das Prinzip der Kooptation abzuschaffen und „einen exakt auf die Bedürfnisse des Ministeriums zugeschnittenen Informationsapparat zuzuschneiden“ (Mayntz 1975). Das Gutachten bilanzierte „ein doppeltes Scheitern der Bemühungen, Politik auf eine wissenschaftliche Basis zurückzuführen: einmal scheiterte das Beratungsgremium an der Aufgabe, komplexe Entwicklungen noch während ihres Verlaufs schnell und vollständig zu durchdringen, zum anderen scheiterte die Ministerialbürokratie daran, die ebenfalls komplexen Ergebnisse der wissenschaftlichen Beobachtung in ihre konzeptionelle Arbeit einfließen zu lassen.“ (Mayntz 1975, S.264).
Allerdings wurde der Vorschlag von Politik und Verwaltung nicht aufgegriffen. Dahinter mag die Erkenntnis gestanden haben, dass ein selbständig agierendes Beratungsorgan vielleicht eher neue Impulse aus der Wissenschaft in die Politik bringen konnte als eines, das der vollständigen Weisung durch das Ministerium unterstand. (Fegert & Gerlach, im Druck) Insofern fand und findet der Beirat seine Fragestellungen im eigenen interdisziplinären Diskurs und arbeitete nicht eine politische Agenda, z. B. aus Koalitionsvereinbarungen, ab. Dennoch war der Familienbeirat immer wieder bestrebt, eine größere Nähe zum politischen „Alltagsgeschäft“ herzustellen, indem er Stellungnahmen zu konkreten Gesetzgebungsvorhaben oder auch zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes verfasste, die der Politik Gesetzesänderungen abforderten. Auch in jüngster Zeit hat der Beirat gestützt auf ein großes über Jahre erarbeitetes Gutachten zu Migration und Familie direkt auf politische Herausforderungen der neuerlichen Fluchtbewegung reagiert: zunächst mit einer kurzen Stellungnahme (Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen 2016), um mit Bezug auf das Gutachten deutlich zu machen, dass aus der Analyse früherer Migrationswellen durchaus wichtige Lehren für den Umgang mit der jetzigen Situation gezogen werden können. Im Zuge der öffentlichen Debatte, die sich immer stärker auf die Situation junger, unbegleiteter männlicher Flüchtlinge konzentrierte, fühlte sich der Beirat zudem aufgerufen, darauf hinzuweisen, dass die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen jedoch begleitet mit einem Elternteil oder ihren Eltern nach Deutschland gekommen sind. Hierzu verfasste der Beirat ein Kurzgutachten, das die Situation und die besonderen Unterstützungserfordernisse dieser aus Kriegsgebieten geflüchteten Familien darstellt (Fegert et al. 2017). Ein weiteres Kurzgutachten mit aktuellsten Daten aus dem Mikrozensus und der IAB-BAMF-SOEP-Befragung hat sich mit Fragen des Familiennachzugs und dem Alltag von geflüchteten Familien in Deutschland befasst und dabei deutlich gemacht, dass Investitionen in Bildung und soziale Unterstützung grundsätzlich und unabhängig von der Bleibeperspektive gewinnbringend sind (Bujard et al. 2019).
Zwei weitere jüngste Themenkomplexe mögen noch einmal den frei gewählten Spagat zwischen Aktualität im Kontext der politischen Agenda und frei gewähltem, vielleicht zur Unzeit kommendem, Zwischenruf verdeutlichen:
Seit längerer Zeit verfolgt und diskutiert der Beirat die aktuellen Debatten um eine Reform im Familienrecht unter dem Motto „Gemeinsam getrennt erziehen“. Komplexe Fragen rund um das Wechselmodell wurden kontrovers, teilweise auch unter Einbezug externer Expertise, ausgeleuchtet und Empfehlungen erarbeitet, die jedoch immer wieder durch neue Vorschläge aus dem parlamentarischen Raum überholt wurden und auch jetzt, gerade vor dem Hintergrund vieler Schwierigkeiten mit Umgangssituationen und Wechselsituationen in der Corona-Krise, erneut überarbeitungsbedürftig sind.
Als zweites Beispiel kann der Ende 2019 vom Beirat verabschiedete sozialpolitischen Essay „Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen: Ein Diskussionsbeitrag“ (Beblo et al. 2019) dienen. Am Beispiel der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zeigt der Beirat aus dem Blickwinkel der Familiengerechtigkeit und vor dem Hintergrund heutiger familialer Lebensformen den Reformbedarf auf. Der radikale Einschnitt der jetzigen Krise sollte aber auch Anlass dafür sein, die heutigen Bedingungen von Familie, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und Generationenverhältnis neu zu reflektieren und auf eine solide Basis zu stellen, denn so innovativ die Bismarckschen Sozialversicherungssystem bei ihrer Einführung waren, so stark hat sich die gelebte Realität von Familie mittlerweile weiterentwickelt.
Das erstgenannte Gutachten zu „Gemeinsam getrennt erziehen“ verfehlt eventuell den „richtigen Zeitpunkt“ (so es einen solchen gibt), um noch anstehende Gesetzgebung tatsächlich nachhaltig zu beeinflussen. Das zweitgenannte kurze Gutachten in Form eines Essays zeigt eher die große Reformherausforderung auf, die ein mutiges Parlament in der Zukunft aufgreifen sollte.
Selbst die kürzesten Diskussionsbeiträge und Essays des Beirats, wie der zur Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen, wurden über mehrere Präsenzsitzungen hinweg entwickelt, diskutiert, abgestimmt und immer wieder überarbeitet und verändert. Nur in diesem kontinuierlichen, zeitintensiven Austausch, gelingt es bei hochkomplexen Themen tatsächlich abseits der Tagespolitik eine Einordnung in die längerfristige Perspektive vorzunehmen, und dies häufig auf der Basis früherer grundlegender Beiträge des Gremiums.
Änderung der Rahmenbedingungen
Im Laufe der letzten Jahrzehnte, und ganze besonders in den vergangenen Jahren, haben sich die Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Politikberatung geändert, insbesondere durch die Veränderungen in der „Mediendemokratie“ (vgl. Marschall 2007). Mit „Medialisierung“ bezeichnet Marschall den Vorgang einer graduellen Veränderung in der Politikberatung, also z.B. „beobachtbare Veränderungen in der Struktur und Form der Außenkommunikation“.
Im Rahmen des Beirätedialogs 2019 der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit hatte vor allem Frau Prof. Ute Klammer, u.a. Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung, auf weitere, für die Politikberatung erschwerende Veränderungen in den letzten Jahren in Politik und Medien hingewiesen (Klammer 2020):
Neben einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft sei auch eine neue „Verdächtigungs-Kultur“ zu beobachten, die sich auch gegen Wissenschaft richtet. In der Politik werde zudem der Trend zu „emotive meaning“ sichtbar, „der mit einer Verschiebung von „Wahrheit“ zur „Wahrhaftigkeit“ einhergeht“. Gerade durch neue Verbreitungskanäle der Social Media steige die Gefahr der Manipulation von Wissen durch De- und Re-Kontextualisierung. Dem mag man nach den ersten Erfahrungen mit der Corona-Krise entgegenhalten, dass klassische Informationskanäle, wie zum Beispiel die Tagesschau, eine enorme Publikumsresonanz als Leitmedium im Wortsinne zur Verhaltensanleitung im Alltag zurückgewonnen haben. Die Tatsache, dass es nicht um scheinbar weitentfernte distale Ziele wie die Klimaerwärmung oder um verborgenes innerfamiliäres Leid mit dem Ziel des gewaltfreien Aufwachsens geht, sondern „alternative facts“ und die Leugnung von Fakten innerhalb von Tagen durch den weiteren Verlauf falsifiziert werden, haben gerade für eine seriöse wissenschaftliche Politikberatung und für das Ernstnehmen und die Diskussion realer wissenschaftlicher Fakten und Prognosen eine neue Chance für Glaubwürdigkeit eröffnet. Deshalb sollte sich die wissenschaftliche Politikberatung in Gremien, gerade angesichts der jetzigen großen Nachfrage nach Orientierung durch wissenschaftliche Expertisen, nicht verführen lassen und sich alleine auf spezifische, politisch vorgegebene Fragestellungen ohne Einbettung in benachbarte Themengebiete einlassen. Kurzfristige Stellungnahmen sind eher ad hoc zusammengesetzten Kommissionen und Gremien oder Gruppen von Einzelautoren zu überlassen.
Im System Wissenschaft hatte die wissenschaftliche Politikberatung in den letzten Jahren immer eher ein geringes Ansehen, verglichen mit den üblichen Bewertungsfaktoren wie Drittmitteleinwerbung und begutachtete Veröffentlichungen. Auch hier besteht jetzt eine Chance, dass sich manches zum Positiven verändert. Die einmalige außerordentliche zusätzliche Preisverleihung eines Kommunikator-Preises der DFG und des Stifterverbands an den Virologen Prof. Christian Drosten von der Berliner Charité kann hier als Signal verstanden werden. Um tatsächlich interdisziplinäre Politik in Bezug auf nachhaltige Lösungen beraten zu können, braucht es aber gemeinsame übergreifende Standards in der Politikberatung und ein Zusammenwirken über einzelne an unterschiedlichen Ministerien oder Aufgabenstellungen festgemachten Gremien hinweg im Rahmen einer größeren Wissenschaftsplattform. Die nationalen Akademien können hier eine wichtige Rolle spielen. Allerdings sind bisherige Standards und Stellungnahmen wie die Leitlinien für die wissenschaftliche Politikberatung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften kaum bekannt und sollten angesichts der fundamental veränderten Situation aktualisiert und überarbeitet werden.
Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften formuliert vier Grundprinzipien für die Politikberatung (BBAW 2008, S.14-15):
Gemeinsame Anstrengungen
Die Herausforderung für die Gestaltung wissenschaftlicher Politikberatung besteht letztlich darin, Wissenschaft stärker in den politischen Prozess zu integrieren, ohne dabei ihre Autonomie noch die der politischen Entscheidungsinstanzen aufzugeben. (BBAW 2008, S.8). Wichtig ist hierbei „den Problembezug des Rats, das Gespür für den richtigen Zeitpunkt, die Sensibilität für die Bedürfnisse des Adressaten und das Verständnis der Eigenlogik des politischen Prozesses“ zu beachten. (BBAW 2008, S.12)
Um dies erfolgreich anzugehen, müssten gemeinsame Anstrengungen vor allem im Bereich Kommunikation und Transparenz unternommen werden, um einerseits die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik effektiv zu gestalten und andererseits auch um der angesprochenen öffentlichen Skepsis gegenüber Beratungsgremien entgegenzuwirken. Hier sollten Wege gefunden werden, frühzeitig transparent zu machen, welche Gruppen wann und wie ihre Positionen und Ergebnisse in den verschiedenen politischen Entscheidungsprozessen eingebracht haben. Für ein höheres Vertrauen der Öffentlichkeit in die Beiratstätigkeit sollte allerdings Transparenz auch hinsichtlich der Finanzierung der Gremien herrschen, ebenso über die Kooptation neuer Mitglieder. Die BBAW schlägt hier weitergehend auch eine Erklärung über mögliche Interessenkonflikte der Gremienmitglieder vor, wie es z.B. in der Medizin/Pharmazie schon seit Jahren üblich ist (BBAW 2008, S.35).
Im Bereich Kommunikation gilt es für den Beirat und das Ministerium kontinuierlich über geplante und aktuelle Projekte im Austausch zu bleiben. Bei der Kommunikation der Beiratsergebnisse nach außen müssen evtl. neue Wege beschritten werden, um auch neuen Medienformen gerecht zu werden und zwar nicht nur bei der Wahl der Kommunikationskanäle, sondern auch bei der Art des passenden Formats, um eine breitere Resonanz zu erfahren. Hier gilt es allerdings sorgsam zwischen wissenschaftlicher Genauigkeit (und damit Ausführlichkeit) bei der Ergebnispräsentation einerseits und einem prägnanten Zuschnitt mit den wichtigsten Punkten andererseits, die dann von den Medien gegebenenfalls „leichter“ aufgegriffen werden, abzuwägen. Für den Familienbeirat hat sich z.B. hier eine zum Gutachten zusätzliche Kurzfassung, im Sinne eines Executive Summary, bewährt.
Da ein guter Wissenschaftler nicht automatisch auch ein guter Berater ist (BBAW, S.12) sind Schulungen in Wissenschaftskommunikation und Trainings ratsam. Im Wissenschaftssystem sollte darüber nachgedacht werden, ob ehrenamtliche Beratungstätigkeit, die ganz offensichtlich einen wichtigen „Impact“ hat, auch als Leistung bewertet wird. Damit wäre auch eine positive Signalwirkung an Nachwuchswissenschaftler zu erwarten. Die Politik muss für eine angemessene Ausstattung von Gremien sorgen, ohne diese zu sehr an sich zu binden. Gerade in diesem Zusammenhang wäre eine Offenheit über Ressortgrenzen hinweg oder über die Säulen innerhalb eines Ressorts zentral. Dies gilt besonders für die familienbezogene Forschung, denn wie wir in der Corona-Krise sehen, sind die Auswirkungen auf Familie auf allen politischen Ebenen zu bedenken.
Fazit
Zu Beginn der Krise wird verständlicherweise auf Sicht gefahren und wissenschaftlicher Rat ist vor allem in Bezug auf die direkte Navigation und die jeweils nächsten Entscheidungen, z.B. zu den sogenannten Exitstrategien, gefragt. Dabei darf gerade wegen der anstehenden enormen Veränderungen nach der aktuellen Bewältigung der Krise das Gesamtziel eines menschenwürdigen Lebens, welches die Weltgemeinschaft in den nachhaltigen Entwicklungszielen und der Agenda 2030 formuliert hat, nicht aus dem Blick verloren werden. Die Weiterentwicklung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und die Einbettung in die europäische und internationale Entwicklung ist deshalb gerade jetzt zu fordern. Hierzu bedarf es einer unabhängigen, wissenschaftlichen (Familien-) Politikberatung, die den Haushalt als Kernzelle, wie wir ihn gerade jetzt in der Krise in seiner zentralen Funktion wahrnehmen, auch künftig stärker in den Blick nimmt. Familienpolitik ist eben nicht „Gedöns“, wie ein ehemaliger Kanzler abwertend meinte feststellen zu müssen und auch nicht „Soft Science“. Gerade die harten Fakten der Krise weisen den Weg zu einer Umorientierung unabhängiger, wissenschaftlicher Politikberatung in Deutschland.
Ein Interview mit weiteren Äußerungen von Jörg Fegert zu den Folgen der Corona-Krise für Kinder und Jugendliche finden Sie hier. Das Interview ist im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Deutschen Komitees für UNICEF entstanden.
Literatur
Beblo, M., Fangerau, H., Gerlach, I., Ott, N., Schuler-Harms, M., Werding, M. & Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen (2019). Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen: Ein Diskussionsbeitrag.
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) (Hrsg.) (2008). Leitlinien Politikberatung, Berlin. Zugriff am 24.1.2020: http://www.bbaw.de/service/publikationen-bestellen/manifeste-und-leitlinien/BBAW_PolitischeLeitlinien.pdf.
Bujard, M., Diehl, C., Kreyenfeld, M., Spieß, C.K. & Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen (2019). Familien mit Fluchthintergrund: Aktuelle Fragen zu Familienstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Wohlbefinden. Zugriff am 23.4.2020: https://www.bmfsfj.de/blob/140756/d9b5173da1eca339f2507a4c60bcffdd/familien-mit-fluchthintergrund-aktuelle-fakten-data.pdf.
Cassel, S. & Baumann, E. (2019). “Wissenschaftliche Beratung der Wirtschaftspolitik in Deutschland und Bedingungen für ihren Erfolg”, in: S. Falk, M. Glaab, A. Römmele, H. Schuber & M. Thunert (Hrsg.): Handbuch Politikberatung, 2. Auflage, S. 285-302.
Fegert, J.M., Diehl, C., Leyendecker, B., Hahlweg, K. & Wissenschaftlicher Beirat (2017). Aus Kriegsgebieten geflüchtete Familien und ihre Kinder: Entwicklungsrisiken, Behandlungsangebote, Versorgungsdefizite. Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zugriff am 23.4.2020: https://www.bmfsfj.de/blob/119734/9715f720b0090d71d4cbe797586a9cec/kurzgutachten-gefluechtete-familien-data.pdf.
Fegert, J.M. (2020). „Eine Agenda für die Zukunft muss Schwerpunkte für eine zukunftsfähige Kinder- und Familienpolitik definieren“, in: wpn2030 – Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030: Beirätedialog 2019: Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020, S. 9-11. Zugriff am 23.4.2020: https://www.wpn2030.de/wp-content/uploads/2020/02/Beir%C3%A4tedialog-2019-Bericht.pdf
Fegert, J.M., Berthold, O., Clemens, V. & Kölch, M. (2020). COVID-19-Pandemie: Kinderschutz ist systemrelevant. Deutsches Ärzteblatt 117 (14): A 703–6.
Fegert, J.M. & Gerlach, I. (im Druck). Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium: (Vor-)Geschichte, Funktionen und Tätigkeit in der Politikberatung.
Klammer, U. (2020). „Wie kann die transformative Kraft der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gestärkt werden? Welche Veränderungen in Schwerpunktsetzung, Methodik und institutioneller Architektur sind hierfür erforderlich?“, in: wpn2030 – Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030: Beirätedialog 2019: Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020, S.28-31. Zugriff am 23.4.2020: https://www.wpn2030.de/wp-content/uploads/2020/02/Beir%C3%A4tedialog-2019-Bericht.pdf
Marschall, S. (2007). Politik- und Gesellschaftsberatung in der „Mediendemokratie“, in: Leggewie, Claus (Hrsg.): Von der Politik- zur Gesellschaftsberatung. Neue Wege gesellschaftlicher Konsultation, S. 153-170.
Mayntz, R. (1975). Das Beratungswesen im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. Untersuchungsbericht und Reformvorschläge, Köln/Bonn.
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wpn2030 – Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 (2019). Ergebnisse Online-Konsultation 2019. Eine Frage der Wissenschaft: Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auf dem Prüfstand. Zugriff am 23.4.2020: https://www.wpn2030.de/wp-content/uploads/2019/12/Bericht-Konsultation-2019.pdf.
[1] https://unsdg.un.org/sites/default/files/2020-03/SG-Report-Socio-Economic-Impact-of-Covid19.pdf