Zur Person

Prof. Christian Calliess, geboren am 5.11.1964, lehrt Öffentliches Recht, Umweltrecht und Europarecht an der Freien Universität Berlin. Von 2015 bis Oktober 2018 war er von der Universität beurlaubt, um als Rechtsberater des Planungsstabs des Präsidenten der Europäischen Kommission (European Political Strategy Center: EPSC) zu arbeiten.

Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Saarbrücken und Göttingen (dort 1990 Erstes Staatsexamen). Im Studienjahr 1990/91 war er Stipendiat im Postgraduiertenstudiengang des Europa-Kollegs in Brügge (Belgien). Nach dem Referendariat in Berlin absolvierte er im Jahre 1995 sein Zweites Staatsexamen und schloss im selben Jahr seine Promotion mit dem Titel „Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip in der Europäischen Union“ (2. Auflage 1999) ab. Anschließend war er wissenschaftlicher Assistent am Europa-Institut der Universität Saarbrücken, wo er mit einer Arbeit zum Thema “Rechtsstaat und Umweltstaat” habilitiert wurde. Seine Arbeit wurde 2001 mit dem Umweltpreis der Gesellschaft für Umweltrecht ausgezeichnet. Vor seiner Berufung an die FU Berlin war er (von 2003 bis 2008) Professor für Öffentliches Recht und Europarecht sowie Direktor des Instituts für Völkerrecht und Europarecht und des Instituts für Landwirtschaftsrecht an der Universität Göttingen und (von 2001 bis 2003) Professor und Direktor des Instituts für Europarecht an der Universität Graz.

Seit 2008 ist Christian Calliess Mitglied im, die Bundesregierung beratenden, Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). 2011-2012 wirkte er im Rahmen des Zukunftsdialogs des Bundeskanzleramts in der Expertengruppe „Nachhaltiges Wirtschaften“ mit. Seit 2014 ist er Mitglied der Jury zur Vergabe des Wissenschaftspreises des Deutschen Bundestages. Er war Sachverständiger im Rahmen von Anhörungen des Deutschen Bundestages zu verfassungs-, europa- und umweltrechtlichen Fragen und Prozessbevollmächtigter des Bundestages u.a. im ESM- und EZB/OMT-Verfahren vor dem BVerfG und dem EuGH. Gastprofessuren führten ihn nach Frankreich an die Sorbonne, Université Pantheon Assas (Paris II) und in die USA an die auf Umweltrecht spezialisierte University of Portland, Lewis & Clark Law School. Seit 2018 ist Christian Calliess Mitglied im Aufsichtsrat des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung in Leipzig (UFZ).

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Europa-, Verfassungs- und Umweltrechts.

Er ist Mitherausgeber des im Beck Verlag erscheinenden Kommentars zu EUV/AEUV, in dem er u.a. die Vorschriften des europäischen Umweltrechts kommentiert. Seine umweltrechtlichen Beiträge befassen sich u.a. mit Fragen des deutschen und europäischen Umweltverfassungsrechts, der Bewältigung von Risiken durch neue Technologien und dem Vorsorgeprinzip, mit der Konkretisierung des Nachhaltigkeitsprinzips im politischen Prozess sowie dem Klimaschutz. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) und des Journal for European Environmental & Planning Law (JEPPL).

 

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